Im schulischen Alltag gewinnen digitale Lernmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Für Lernende bieten sie ein vielfältiges und interaktives Lernangebot, um Kompetenzen individuell zu fördern. Auch Schulen und Lehrkräfte können von den vielfältigen Funktionen digitaler Lernplattformen profitieren. Speziell für den Fremdsprachenunterricht bieten sich lernbegleitende Sprachlernapps für Schülerinnen und Schüler an, wie der Vokabeltrainer von phase6. Da rückt der Datenschutz in den Fokus.

100% Datenschutz – egal, wie phase6 zum Einsatz kommt

Gruppenreport

Gruppenreports informieren Lehrkräfte über die Lernaktivität der Gruppe

Möchten Sie phase6 als Lehrkraft nutzen, haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, digitale Lerngruppen einzurichten, um Ihren Schülerinnen und Schülern die Vokabeln zum Unterrichtsstoff manuell oder als fertige Vokabelsammlung zur Verfügung zu stellen. Innerhalb einer digitalen Lerngruppe können Sie Gruppenreports einsehen, welche Aufschluss über die jeweiligen Lernstände, -entwicklungen und -schwierigkeiten innerhalb Ihrer Lerngruppe geben. Die Informationen aus den Reports können wiederum in Ihre didaktische Vorbereitung einfließen, indem Sie sich beispielsweise Vokabeln anzeigen lassen, die der Gruppe schwerfallen. Im Unterricht können Sie die betreffenden Vokabeln dann gezielt thematisieren, d.h. Ihre Schülerinnen und Schüler genau dort unterstützen, wo sie am meisten Hilfe benötigen.

Damit Sie als Lehrperson die Vorteile zum Beispiel der Gruppenreports für Ihren Unterricht nutzen können, werden bei der Anmeldung und während der aktiven Nutzung der App personenbezogene Daten erhoben. Dazu zählen unter anderem die Namen der einzelnen Gruppenmitglieder sowie die Dokumentation der jeweiligen Lernaktivitäten innerhalb der App.

Datenschutz-SchildHier rückt das Thema Datenschutz in den Vordergrund. Schulen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler – sie alle stehen vor der Herausforderung, die rechtlichen Gegebenheiten und Änderungen der Datenschutzverordnung im Blick zu behalten, um sicher und autonom mit Online-Plattformen umgehen zu können. Seitdem die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai diesen Jahres in Kraft getreten ist, gelten auch für Bildungseinrichtungen, die mit digitalen Lernangeboten arbeiten, neue Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten. Neue Fragen tauchen auf:

Wann ist eine Einwilligung erforderlich? Wie hole ich diese ein?

Welche Möglichkeiten habe ich schulintern?

Kann ich meinen Zugang löschen?

Welche Daten werden über mich gespeichert und was muss ich tun, um Einsicht in diese Daten zu bekommen?

Im Nachfolgenden werden diese Fragen am Beispiel der Nutzung von phase6 sowohl für die individuelle Nutzung als auch für die Nutzung im Kontext Schule beantwortet.

Individuelles Lernen mit phase6

Schülerinnen und Schüler können den Vokabeltrainer von phase6 eigenständig und flexibel für ihre Lernzwecke nutzen. Dabei können sie aus über 1.000 fertigen Vokabelsammlungen führender Schulbuchverlage gezielt den aktuell im Unterricht behandelten Lerninhalt auswählen und auf Smartphone, Tablet und Co. parallel zum Fremdsprachenunterricht trainieren. Die Lernmethode von phase6 ermöglicht es den Lernenden, ihr Wissen zu testen, zu vertiefen und über die Reports die eigene Lernentwicklung bewusst wahrzunehmen. Mit den PLUS-Funktionen besteht zudem für Eltern die Möglichkeit, die Reports zum Lernfortschritt ihrer Kinder vom eigenen Benutzerkonto aus einzusehen.

phase6 kann den lernenden Schülerinnen und Schülern einen Lernerfolg garantieren – auf der Grundlage einer Datenspeicherung und -auswertung, die die individuellen Lernstände berücksichtigt und dafür Sorge trägt, dass das richtige Vokabular zum richtigen Zeitpunkt wiederholt zur Abfrage kommt. Personenbezogene Daten, die für diese und andere Lernvorteile gespeichert werden, sind natürlich datenschutzkonform zu behandeln.

Eltern informieren

Nur mit Zustimmung der Eltern …

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten eine zusätzliche Zustimmungserfordernis durch die Erziehungsberechtigten. Möchten Schülerinnen und Schüler phase6 nutzen, müssen Eltern in die Datenverarbeitung ihrer Kinder einwilligen, damit die Lernplattform dauerhaft genutzt werden kann. Damit das möglich ist, müssen Eltern zunächst darüber informiert werden und anschließend der Verarbeitung der Nutzerdaten ihrer Kinder zustimmen. Aus diesem Grund informiert der Vokabeltrainer von phase6 Schülerinnen und Schülern darüber, wie und aus welchem Grund phase6 ihre Daten verarbeitet und verweist anschließend auf verschiedene Optionen, die Eltern zu informieren, um ihre Bestätigung einzuholen. Damit ein Account dauerhaft genutzt werden kann, müssen die Eltern der Verarbeitung zustimmen.

Mit dieser Lösung erfüllen wir nicht nur die Auflagen der DSGVO, sondern bieten ausnahmslos allen Interessierten – also auch Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren – einen praktikablen und gesetzeskonformen Weg, den Vokabeltrainer phase6 zu nutzen. Und das bedeutet für Sie als Lehrkraft: Sie können phase6 auch weiterhin Ihren Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern empfehlen.

Lernen in digitalen Lerngruppen

Digitale Lerngruppe erstellen

Eine Lerngruppe ist einfach erstellt.

Digitale Lerngruppen bieten Ihnen als Lehrkraft die Möglichkeit, über phase6 mit Ihrer Lerngruppe zu interagieren und deren Lernfortschritte zu begleiten. Sie können beispielsweise Vokabeln zentral für alle Gruppenmitglieder zur Verfügung stellen, entscheiden, wann welche Vokabeln gelernt werden sollen, von Schülerinnen und Schülern erstellte Vokabelkärtchen für die Gruppe freischalten und auch Gruppenreports einsehen, die sowohl über die jeweilige Lernaktivität Auskunft geben als auch über Vokabeln, deren Aneignung der Gruppe schwerfällt. Digitale Lerngruppen sind für alle Beteiligten kostenlos, können aber auch mit kostenpflichtigen phase6-Produkten kombiniert werden.

Eine Lerngruppe kann einfach und schnell entweder direkt von einer bei phase6 registrierten Lehrkraft oder über einen Verwaltungszugang eingerichtet werden, den phase6 der Schule zur Verfügung stellt. Im ersten Fall geht der Impuls von der Lehrkraft aus, im zweiten Fall geht der Erstellung einer Lerngruppe eine Vertragslösung voraus, auf deren Basis die Schule eine Schullizenz erwirbt.

Lerngruppen durch Initiative der Lehrkraft

Möchten Sie als Lehrperson eine digitale Lerngruppe erstellen, für die ganze Klasse oder auch nur für einige Ihrer Schülerinnen und Schüler, müssen im Hinblick auf den Datenschutz die Eltern der Kinder ins Boot geholt werden. Im Schulalltag befinden Sie sich in einer kooperativen Beziehung mit den Eltern und sind es gewohnt, die Einwilligung der Eltern einzuholen, da die Lernenden in den meisten Fällen noch minderjährig und zu großen Teilen unter 16 Jahre alt sind. Organisatorische Anliegen, wichtige Entscheidungen und andere schulinterne Ankündigungen werden meist von den Heranwachsenden an ihre Eltern weitergegeben und finden von dort aus – mit einer Unterschrift bestätigt – den Weg zurück in Ihr Klassenzimmer. Einen ähnlichen Prozess macht sich auch phase6 zunutze, sodass Sie auch in diesem Fall, bei der Initiierung, Einrichtung und Nutzung von Lerngruppen, ein Handlungsgerüst vorfinden, das eine datenschutzkonforme Vorgehensweise sicherstellt.

Der Prozess, wie phase6 eine wirksame Einwilligung der Schülerinnen und Schüler einholt, soll für Sie dahingehend transparent sein. Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern müssen zum einen darüber informiert werden, in welcher Weise Sie als Lehrkraft Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Kinder haben und anschließend der Verarbeitung zustimmen. Beim Beitritt einer digitalen Lerngruppe bei phase6 muss jedes Kind folgendem Passus zustimmen:

Durch einen Beitritt wird es dem Gruppenadministrator (i.d.R. der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer) möglich, vereinfachte und zusammengefasste Auswertungen zu meinem Lernfortschritt einzusehen. Ich stimme dem zu und werde meine Eltern darüber informieren.

Beim Anlegen einer Lerngruppe werden Lehrkräften zudem Druckvorlagen angeboten, um die Kommunikation mit Kindern und Eltern zu vereinfachen. Auf dem Informationsblatt für Schülerinnen und Schüler heißt es abschließend:

Als Lehrkraft ist es mir möglich, vereinfachte und zusammengefasste Auswertungen zu eurem Lernfortschritt einzusehen. Bitte sprecht darüber mit euren Eltern.

Weiterhin gibt phase6 den Lehrkräften Textbausteine an die Hand, die für die Kommunikation mit den Eltern und auch zur Einholung der elterlichen Zustimmung für den Beitritt zu einer Lerngruppe genutzt werden können. Zusammen mit der elterlichen Zustimmung, die – wie oben dargestellt – bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren im Zuge einer Registrierung eingefordert wird, schaffen diese Dokumente und Hinweise sowohl Transparenz zu der Verwendung personenbezogener Daten als auch eine gute Sensibilität zum Thema Datenschutz.

Lerngruppen im Rahmen einer Schullizenz

phase6 bietet Schulen die Möglichkeit, die gesamte Bildungseinrichtung mit den Vorteilen eines nachhaltigen Wortschatztrainings zu versorgen. Für Schulen, die phase6 als Kollektiv nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, eine Schullizenz zu erwerben. Diese umfasst ein Kontingent an Zugängen, für deren Verwaltung phase6 der Schule einen Administratorzugang ermöglicht. Eine Schullizenz ist besonders dann sinnvoll, wenn phase6 zum Beispiel klassen- und jahrgangsübergreifend zum Einsatz kommen soll. Hinsichtlich der Lizenz ist es dabei unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulumgebung mit phase6 lernen oder auf schuleigenen Geräten. Die Schule tritt aber als Akteur auf, der personenbezogene Daten verarbeitet – als Administrator zur Verwaltung von Lizenzen, die den Schülerinnen und Schülern zugeordnet werden, sowie gegebenenfalls ergänzend als Betreiber der Geräte und der technischen Infrastruktur zur Nutzung von phase6.

Der Schule kommt deshalb die Aufgabe zu, eine datenschutzkonforme Nutzung seitens der Lehrkräfte sicherzustellen und eine Zustimmung der Schülerinnen und Schüler bzw. der jeweiligen Eltern einzuholen. Diese wiederum wollen sich auf einen datenschutzkonformen Betrieb der Plattform verlassen können. Deshalb übernimmt die Schule hier die Rolle eines Vermittlers: Sie schließt mit phase6 einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, in dem phase6 einen datenschutzkonformen Betrieb garantiert. Auf dieser Basis kann die Schule den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern gegenüber eine ordnungsgemäße Datennutzung zusagen und im Gegenzug die notwendigen Zustimmungen der Lernenden selbst oder der jeweiligen Eltern sowie die der Lehrkräfte einholen.

phase6 bietet für diesen Prozess einen Mustervertrag für die Auftragsdatenverarbeitung und bietet Schulen an, sie in Fragen zur Einholung der Zustimmungserklärungen individuell zu beraten. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte über unseren Lehrerservice an.

Ob individuell oder über Schullizenzen:
Lerngruppen bieten Datenschutz zu 100%

Entscheiden Sie sich als Lehrkraft dafür, phase6 zusammen mit Ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer Lerngruppe zu nutzen, können Sie sich auf den ordnungsgemäßen Umgang mit den personenbezogenen Daten aller Nutzerinnen und Nutzer verlassen. Da phase6 alle aktuellen Richtlinien des Datenschutzgesetzes für jedes mögliche Nutzungsszenario zu 100% erfüllt, können Sie die Lernplattform bedenkenlos einsetzen und weiterempfehlen. Die datenschutzkonforme Anwendung gilt natürlich für alle Optionen – für die kostenlose Nutzung einer Lerngruppe wie auch für die Nutzung in Kombination mit kostenpflichtigen Produkten von phase6.

Falls Sie einen tieferen Einblick in die Umsetzung der neuen Datenschutzrichtlinien und den damit verbundenen Bedingungen und Schwierigkeiten erhalten möchten: Zur Rechtslage in Bayern haben wir hier einige der relevanten Informationen und Gesetzestexte zusammengestellt:

Rechtslage in Bayern
Rechtslage in Bayern

Für Schulen besteht oftmals die größte Herausforderung darin, alle Richtlinien des Datenschutzes unter einen Hut zu bringen. Neben der DSGVO der europäischen Union gibt es weitere nationale Verordnungen oder Verordnungen auf Landesebene, die es zu beachten gilt. phase6 hat zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die einen datenschutzkonformen Einsatz im Schulbereich ermöglichen. Zur Erläuterung betrachten wir exemplarisch die Erfordernisse in Bayern.

Herausforderung: Zum Inkrafttreten der DSGVO wurde auch das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) aktualisiert, wodurch das bisherige, seit 1993 geltende BayDSG außer Kraft gesetzt wurde.[1] Für öffentliche Schulen in Bayern gilt jedoch weiterhin die bisherige Verordnung, speziell im Bezug auf die Nutzung von Lernplattformen wie phase6.[2]

Herangehensweise: Es gilt, sowohl die DSGVO, das BayDSG als auch andere rechtliche Hinweise zu beachten – vor allem die Verordnung zum Umgang mit Lernplattformen als auch die rechtlichen Hinweise zur Nutzung von EDV-Einrichtungen an Schulen.

Aus 2.7 BayVwV270218-41:

Beim Einsatz dieses Mediums im Unterricht liegt die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Schule als speichernde Stelle im datenschutzrechtlichen Sinn.

Aus Art. 28 Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz, vor allem Ablage 10:

Schülerdaten werden grundsätzlich nur gespeichert, soweit die Betroffenen bzw. bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Erziehungsberechtigten sowie bei Minderjährigen ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst und die Erziehungsberechtigten, wirksam eingewilligt haben. Einer Einwilligung bedarf es nicht, soweit die Lernplattform auf Grund von Regelungen des Staatsministeriums (z.B. Lehrpläne) verpflichtender Bestandteil des Unterrichts ist. In diesem Fall sind die Betroffenen vor dem Einsatz der Lernplattform über Art und Umfang der Datenverarbeitung umfassend durch die Schule zu informieren.

Lösung bei phase6: Laut DSGVO sind Kinder unter 16 Jahren besonders schützenswert und es bedarf bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einer Zustimmung der Eltern. Grundsätzlich erlaubt die Norm eine Öffnungsklausel (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 DSGVO), die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, eine niedrigere Altersgrenze festzulegen. In Deutschland wurde von dieser Möglichkeit bislang kein Gebrauch gemacht, in Österreich hingegen wurde sie auf ein Mindestalter von 13 Jahren gesenkt. Hinsichtlich der Regelung in Bayern ist es unserer Einschätzung nach so, dass die zitierte Bestimmung aus Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes in diesem Fall durch die Datenschutzgrundverordnung derogiert, also außer Kraft gesetzt wird.

Betroffenenrechte

Betroffenenrechte

Formulare zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte

Nutzerinnen und Nutzer, deren personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden, haben ein Recht auf einen transparenten Umgang mit dem Thema Datenschutz. Jede Person hat das Recht dazu, die über sie gespeicherten Daten einzusehen und darüber Auskunft zu verlangen. Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, über die die Nutzerinnen und Nutzer informiert werden müssen, um ihre Rechte bei Bedarf auch durchsetzen zu können.

Für Betreiber von Online-Plattformen wie phase6 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, binnen 30 Tagen auf Anfragen zur Offenlegung gespeicherter Daten zu reagieren.

Verlangen Sie als Nutzer oder Nutzerin die Offenlegung der über Sie gespeicherten Daten, bietet phase6 ein automatisiertes Verfahren an, um der Pflicht zur Auskunft nachzukommen. Auch hier bieten wir also eine Lösung, die über das gesetzlich festgeschriebene Maß deutlich hinausgeht.

Fazit

Sie sehen: phase6 vereint die neuen Bestimmungen der DSGVO mit Ihren Rechten als Nutzerin und Nutzer und gewährleistet Ihnen wie jeder Nutzerin und jedem Nutzer jederzeit die transparente Einsicht in Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten.

Wir von phase6 sehen es als unsere Aufgabe, für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und alle Betroffenen gleichermaßen mit einzubeziehen. So sollen Minderjährige und speziell Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren nicht – wie man es leider oft sieht – vor die Wahl gestellt werden, entweder von einer Produktnutzung abzusehen oder aber eine Falschaussage zu tätigen – “Ja, ich bin schon 16 Jahre alt”. Vielmehr will phase6 auf Augenhöhe agieren und alle Beteiligten, seien es Eltern, Lehrkräfte oder Schulleitung, umfassend informieren, sodass die Zustimmung zur Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung erfolgen kann.

Für phase6 ist der transparente und konforme Umgang mit dem Datenschutz zu einem Unternehmensziel geworden. Sollten Sie Fragen oder Hinweise zum Artikel haben, freuen wir uns über entsprechendes Feedback an unseren Datenschutzbeauftragten. Gerne nehmen wir auch konkrete Fragen und Themenvorschläge für zukünftige Artikel bei uns auf.

Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten
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Sollten Sie phase6 an Ihrer Schule nutzen wollen, sprechen Sie uns gerne an. Weitere Informationen zu phase6 sowie zu den Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Lehrerservice unter www.phase6.de/lehrer.

 

Quellen: [1] [2]